ZEUG-HAUS.CH
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ZEUG-HAUS.CH
selfstorage
Zeughausstrasse 3
8730 Uznach

info@zeug-haus.ch

Prospekt:
Prospekt

Antworten auf häufige Fragen

Arbeiten im Lagerraum
Die Räume und Boxen von ZEUG-HAUS.CH sind generell für Lagerzwecke ausgelegt. Eine Nutzung als Werkstattraum ist nicht gestattet. Allerdings können einfache Arbeiten (z.B. kommissionieren, verpacken, sortieren) im Lagerraum ausgeführt werden. Dabei dürfen keine Emissionen entstehen welche den Lagerbetrieb und die Lagerbedingungen stören (Lärm, Geruch, Staub etc.). Einige Grossabteile verfügen über eine automatische gesteuerte Zusatzbeleuchtung und sind zum Anschluss eines Stromverteilers mit separater Energiemessung vorbereitet. Fragen Sie uns bezüglich erweiterter Nutzungsmöglichkeiten dieser Lagerräume. In jedem Fall sind die Öffnungszeiten von ZEUG-HAUS.CH zu beachten (kein Aufenthalt im Gebäude zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr).

Entsorgung
Im Gebäude von ZEUG-HAUS.CH gibt es keine Entsorgungsmöglichkeiten für nicht mehr benötigtes Material.

Erlaubte und nicht erlaubte Lagergüter
Grundsätzlich sind alle Lagergüter erlaubt, welche den Lagerbetrieb nicht stören, für welche keine speziellen Lagerkonditionen nötig sind und deren Besitz legal ist. Nicht zugelassen sind deshalb unter anderem: Verderbliche, geruchsemittierende, giftige, leichtbrennbare, explosive, leichtflüchtige Waren. Zudem ist die Lagerung von lebenden oder toten Tieren nicht erlaubt. Persönliche Armeewaffe („Sturmgewehr“): Falls Sie Ihre persönliche Armeewaffe nicht zuhause lagern möchten, können Sie dies bei ZEUG-HAUS.CH tun – verboten ist jedoch die Lagerung von Munition. Beachten Sie zu diesem Thema bitte auch unsere AGB und AIV.

Grössen (Raum)
Die Grösse unserer Lagerabteile variiert zwischen 1m3 (Kompaktbox/Schliessfach mit 1x1x1m) und ca. 200m3 für Grossabteile, offene Lagerflächen und Stellplätze. Die Raumhöhen in den Standardräumen betragen ca. 2,3m bis 3,0m. Einige Lagerflächen verfügen über eine Raumhöhe von ca. 4,5m

Kaution (Garantieleistung)
Bei Vertragsabschluss verrechnen wir eine Kaution (Garantieleistung) in der Höhe von 1 bis 3 Brutto-Monatsgebühren (abhängig von Grösse/Preis des Lagerraums). Der Betrag dieser Garantieleistung wird Ihnen nach ordentlicher Rückgabe Ihres Lagerraums zurückerstattet.

Konditionen
Die minimale Nutzungsdauer beträgt min. 1 Monat. Bei 1m3-Schliessfächern ist die Minimalnutzungsdauer auf 6 Monate festgesetzt. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, sofern im Zusammenhang mit speziellen Vereinbarungen oder Vergünstigungen nicht eine längere Frist vereinbart wurde. Bei Vertragsbeginn ist eine Kaution (Garantieleistung) von 1 bis 2 Monatsgebühren (je nach Raumgrösse) fällig. Für eingelagertes Gut muss zwingend ein Versicherungsschutz bestehen (durch kundenseitige Versicherung). Die Bezahlung der Lagergebühren erfolgt grundsätzlich monatlich im Voraus (bis zum Beginn des Nutzungsmonats). Bei Vorauszahlung gewähren wir einen Rabatt von 5%.

Kosten (Zusatzkosten)
Die monatlichen Kosten hängen neben der Grösse (Volumen) des gewünschten Lagerraums von der Dauer der Nutzung und der Lage im Gebäude ab. Eine Kompaktbox mit 1m3 erhalten Sie ab Fr. 25.00, ein Lagerabteil mit 4m3 ab Fr. 75.00, einen Lagerraum mit 7m3 ab Fr. 100.00 pro Monat (exkl. MwSt.). In diesen Nutzungsgebühren sind sämtliche Kosten für Ihren Lagerraum enthalten. Unsere Rechnungen für Gebühren und Dienstleitungen (exkl. Kaution) enthalten 7.7% MWST. Zu Beginn der Vertragslaufzeit verrechnen wir eine Kaution (Garantieleistung), welche wir Ihnen nach ordentlicher Rückgabe Ihres leeren Lagerraums zurückerstatten.

Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist Ihres Self Storage Vertrages bei ZEUG-HAUS.CH beträgt mindestens 2 Wochen (14 Tage). Eine Ausnahme bilden längerfristige Verträge, für welche spezielle Bedingungen vereinbart und/oder besondere Rabatte gewährt wurden.

Lagerbedingungen (physikalisch)
Die Standard-Lagerräume von ZEUG-HAUS.CH sind sauber, trocken und frostsicher. Durch die massive Bauweise des ehemaligen Armee-Lagergebäudes (Zeughaus) unterliegt das Innere unseres Lagergebäudes keinen raschen Temperaturschwankungen. Zusätzlich lagert Ihr Gut grundsätzlich in dunklen Räumen. Diese positiven Lagerbedingungen erlauben dennoch nicht die Lagerung sensibler Ware, welche spezielle Lagerbedingungen erfordert. In jedem Fall liegt die Beurteilung geeigneter Umgebungsbedingungen für eine sichere Lagerung allein in der Verantwortung des Nutzers oder Kunden. Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unsere AGB.

Öffnungszeiten Büro (Beratung und Check-in)
Zu üblichen Bürozeiten nach telefonischer Voranmeldung unter 055 222 88 66. Im Rahmen unserer Möglichkeiten vereinbaren wir mit Ihnen auch gerne ausserhalb dieser Zeiten einen Termin.

Öffnungs- und Zugangszeiten Lagergebäude
7 Tage pro Woche, jeweils zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr.

Raum- / Platzbedarf
Oft wird der benötigte Raumbedarf überschätzt. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Bestimmung der für Ihren Bedarf idealen Raumgrösse. Am einfachsten besuchen Sie uns dazu in Uznach. Für eine erste Abschätzung zur Einlagerung von Wohnungsmobiliar gilt folgende Regel: Sie benötigen ca. 10% der Wohnungsfläche als Lagerfläche. Selbstverständlich hängt die nötige Lagerfläche auch davon ab, wie stark Sie Ihre Möbel zerlegen können (oder möchten) und wie gut Sie während der Lagerung an einzelne Teile Ihres Hausrats gelangen möchten.

Raumgrössen
Die Grösse unserer Lagerabteile variiert zwischen 1m3 (Kompaktbox/Schliessfach mit 1x1x1m) und ca. 200m3 für Grossabteile und offene Lagerflächen und Stellplätze. Die Raumhöhen in den Standardräumen betragen ca. 2,3m bis 3,0m. Einige Lagerflächen verfügen über eine Raumhöhe von ca. 4,5m

Rückgabe Lagerraum
Das Lagerabteil ist leer (gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben). Bitte beachten Sie dazu auch unsere AGB und AIV. Im Gebäude von ZEUG-HAUS.CH gibt es keine Entsorgungsmöglichkeiten für nicht mehr benötigtes Material. Wünschen Sie dennoch kostenpflichtige Dienstleistungen im Bereich der Entsorgung, wenden Sie sich bitte an uns.

Schlösser
Sie verschliessen Ihren Lagerraum mit einem persönlichen Vorhängeschloss. So haben nur Sie Zugang zu Ihren Sachen. Sollten Sie bei der ersten Einlagerung kein Schloss zur Hand haben, können Sie bei uns ein Schloss erwerben.

Self Storage
Der englische Begriff Self Storage bedeutet „selbst einlagern“ – Einlagerung nach dem Do it yourself Prinzip.
In unserem speziell für diesen Zweck eingerichteten Lagerhaus finden Sie qualitativ hochwertige Lagerräume in vielen verschiedenen Grössen. Sicherheit und Komfort sind wichtig: Der Zutritt zum Gebäude wird elektronisch kontrolliert und jede Lagerbox ist individuell alarmgeschützt. Zusätzlich werden alle Zugänge permanent durch Videokameras überwacht. Die einzelnen Abteile sind blickdicht verschlossen und nur Sie als Kunde haben Zutritt zu Ihrem persönlichen Lagerraum. An 7 Tagen in der Woche, von 6 Uhr bis 22 Uhr. Sämtliche Lagerabteile sind über breite und helle Korridore leicht zu erreichen. Die oberen Geschosse sind durch einen Warenlift erschlossen. Für gebäudeinterne Transporte stehen Ihnen kostenlos Handwagen zur Verfügung. Jedermann, egal ob Privatperson oder gewerblicher Kunde, kann genau so viel Raum beanspruchen wie gerade nötig. Für kurze Zeit oder so lange wie gewünscht. Ihren Lagerraum erhalten Sie sofort und ohne aufwändige Formalitäten. Ändert sich Ihr Platzbedarf, erhalten Sie rasch ein grösseres oder kleineres Lagerabteil.

Sicherheit
ZEUG-HAUS.CH verfügt über ein mehrstufiges Sicherheitskonzept: Nur Kunden von ZEUG-HAUS.CH gelangen mittels PIN-Code oder Magnetkarte ins Lagergebäude. Alle Zugänge und wichtigen Durchgangsbereiche werden permanent durch Videokameras erfasst. Das Gebäude und sämtliche Lagerboxen sind einzeln alarmüberwacht. Ihr Lagerraum ist zusätzlich durch Ihr persönliches Schloss gesichert. Zudem sind die mit Metallwänden umschlossenen Lagerabteile blickdicht verschlossen. Eine Rauchmeldeanlage und eine Notbeleuchtungsanlage sorgen für zusätzliche Sicherheit. Die Fluchtwege sind signalisiert und die Ausgänge sind mit Panikschlössern zum sicheren und schnellen Verlassen des Gebäudes versehen.

Persönliche Armeewaffe im ZEUG-HAUS.CH
Falls Sie Ihre persönliche Armeewaffe ("Sturmgewehr") nicht zuhause aufbewahren möchten, können Sie dies bei ZEUG-HAUS.CH tun. Verboten ist jedoch die Lagerung von Munition.

Temperaturen (physikalische Lagerbedingungen)
Die Standard-Lagerräume von ZEUG-HAUS.CH sind sauber, trocken und frostsicher. Durch die massive Bauweise des ehemaligen Armee-Zeughauses unterliegt das Innere unseres Lagergebäudes keinen raschen Temperaturschwankungen. Zusätzlich lagert Ihr Gut grundsätzlich in dunklen Räumen. Diese positiven Lagerbedingungen erlauben dennoch nicht die Lagerung sensibler Ware, welche spezielle Lagerbedingungen erfordert. In jedem Fall liegt die Beurteilung geeigneter Umgebungsbedingungen für eine sichere Lagerung allein in der Verantwortung des Nutzers oder Kunden. Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unsere AGB.

Verbotene Lagergüter
Grundsätzlich sind alle Lagergüter erlaubt welche den Lagerbetrieb nicht stören, für welche keine speziellen Lagerkonditionen nötig sind und deren Besitz legal ist. Nicht erlaubt sind deshalb unter anderem: verderbliche, geruchsemittierende, giftige, leichtbrennbare, explosive, leichtflüchtige Waren. Zudem ist die Lagerung von lebenden oder toten Tieren nicht erlaubt. Persönliche Armeewaffe („Sturmgewehr“): Falls Sie Ihre persönliche Armeewaffe nicht zuhause lagern möchten, können Sie dies bei ZEUG-HAUS.CH tun – nicht erlaubt ist jedoch die Lagerung von Munition. Beachten Sie zu diesem Thema bitte auch unsere AGB und AIV.

Versicherung
Alle bei ZEUG-HAUS.CH eingelagerten Güter müssen obligatorisch gegen Feuer, Wasserschaden und Diebstahl versichert sein. Als Privatperson können Sie den Deckungsumfang Ihrer Hausratversicherung in der Regel ohne zusätzliche Kosten auf die bei ZEUG-HAUS.CH eingelagerten Güter ausdehnen („Hausrat auswärts“). Gewerbliche Kunden verfügen im Allgemeinen über eine Geschäftsversicherung, welche die erwähnten Risiken deckt.

Zahlungsweise und Zahlungsmittel
Nach Vertragsabschluss und vor Lagerbezug ist die Zahlung einer Kaution (Sicherheitsleistung), sowie der ersten Nutzungsgebühren fällig. Diese Zahlung kann per Einzahlungsschein oder Dauerauftrag erfolgen. Für die künftigen Monatszahlungen, welche spätestens zum Beginn des jeweiligen Verrechnungsmonats fällig sind (monatliche Vorauszahlung), veranlassen Sie am einfachsten einen Dauerauftrag für eine Überweisung an ZEUG-HAUS.CH.

Zugang und Verlassen des Gebäudes
Für den Zutritt ins Lagergebäude von ZEUG-HAUS.CH erhalten Sie einen persönlichen PIN-Code und/oder eine Magnetkarte. Damit gelangen Sie an 7 Tagen, jeweils von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr ins Lagergebäude. Durch Ihren Zutritt mittels Code oder Magnetkarte deaktivieren Sie die individuelle Alarmüberwachung Ihres Lagerraums. Danach gelangen Sie zu Ihrer Box, welche durch Ihr persönliches Vorhängeschloss gesichert ist. Beim Verlassen des Gebäudes melden Sie sich mittels gleichem PIN-Code oder Ihrer Magnetkarte wieder ab und reaktivieren so den Alarmschutz Ihres Lagerraums.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung (AIV)

AGB
AIV

 

Impressum / Adressen / Verantwortlichkeit:

ZEUG-HAUS.CH
Zeughausstr. 3
CH 8730 Uznach
T: 055 222 88 66
F: 055 222 88 69
info@zeug-haus.ch

055 222 88 66